Das Bundeskabinett eine neue Verordnung für die digitale Zulassung von Fahrzeugen verabschiedet. Sie soll, nach Zustimmung des Bundesrates, am 1. September 2023 in Kraft treten. Damit wird es möglich, bereits unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die Antragsteller müssen dann nicht mehr erst die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten. Als Nachweis der Zulassung dient der digitale Zulassungsbescheid. Dieser kann bis zu zehn Tage genutzt werden werden. Über das Internet können zukünftig auch Oldtimer- und Saisonkennzeichen sowie E-Kennzeichen beantragt werden.
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Neu ist eine digitale Möglichkeit für juristische Personen, Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs über die Portale der Zulassungsbehörden zu stellen. Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge haben, sollen dafür eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt nutzen können.
Günstige Gebühren
Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung sollen, gegenüber dem bisherigen Verfahren bei den regionalen Behörden, deutlich günstiger werden. „Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger“, sagt Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), der das Gesetz eingebracht hat. „Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an“, so Wissing.
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Quelle: dts, bo