„Das geplante Gesetz gegen Hass und Rechtsextremismus ist angesichts zunehmender judenfeindlicher Straftaten und rechtsextremer Hetze die richtige Antwort des Rechtsstaats“, meint Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB).
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sprach sich der DRB-Bundesgeschäftsführer, angesichts der zunehmenden antisemitischer Straftaten, für einen verstärkten Kampf gegen Antisemitismus aus. Es sei zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Strafverfolgung bei Hass und Hetze im Netz insgesamt verbessern und antisemitische Motive ausdrücklich als straverfschärfend in das Gesetz aufnehmen will, so Rebehn.
Antisemitische Motive strafverschärfend
„Die Gerichte schauen schon heute in jedem Einzelfall sehr genau hin, ob bei Beschuldigten antisemitische Beweggründe vorliegen und berücksichtigen das strafverschärfend“, so der DRB-Bundesgeschäftsführer weiter. Bei den Staatsanwaltschaften gelte „die generelle Linie, Strafverfahren nicht gegen Auflagen einzustellen, sofern antisemitische Motive vorliegen“, sagte Rebehn.
Antisemitische Straftaten hätten um 13 Prozent zugenommen, heißt es im Jahresbericht zur „Politisch motivierten Kriminalität“ für 2019, den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, am Mittwoch (27.5.) in Berlin vorstellen. Danach wurden von fast 2000 Tätern Straftaten gegen jüdische Einrichtungen verübt.
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