Einen großen Erfolg verzeichnete der Zoll vergangene Woche an der niederländisch-deutschen Grenze. Neben verheimlichten Bargeldbeständen gingen den Zöllnern diverse illegale „Importeure“ von Betäubungsmitteln ins Netz.
Ziel des Großaufgebots von 84 Zollbeamtinnen und -beamten der Hauptzollämter Duisburg, Krefeld, Münster, Oldenburg und Osnabrück am 9. November war die Bekämpfung von Geldwäsche. Dabei wurden sie von der Landes- und Bundespolizei unterstützt. Zum Einsatz kamen auch Drogen- und Bargeldspürhunde.
Suche nach Bargeldkurieren
Die Fahrzeuge wurden aus dem fließenden Verkehr herausgezogen, auf einen Parkplatz geleitet und dort auf mitgeführte Bargeldbeträge kontrolliert. Bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland müssen alle mitgeführten Barmittel ab 10.000 Euro bei der Zollkontrolle auf Nachfrage angegeben werden. Kriminelle nutzen Kuriere für den Transport über EU-Landesgrenzen, um Sicherungssysteme der Banken zu umgehen.
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Im Rahmen der organisierten Kriminalität werden für den riskanten Transport gerne „unverdächtige Personen“ angeworben. Gegen diesen illegalen Geldtransfer geht der Zoll mit seinen Bargeldkontrollen vor. Diesmal wurden 552 Personen und 368 Fahrzeuge kontrolliert. In 18 Fällen wurden die Zöllner und ihre Bargeld-Spürhunde fündig. Sie entdeckten 85.000 Euro im Auto oder in den Taschen der Reisenden. Dumm, wer glaubte, die vierbeinigen Spezialisten mit der guten Nase würden das Bargeldversteck nicht finden.
Verdächtiger Ferrari
Bei einer neuen Masche der Kriminellen rollt das Bargeld „getarnt“ über die Grenze! Zunächst wird es in die Form eines Luxusautos gebracht und dann über die Grenze gefahren. Diesmal handelte es sich um einen Ferrari mit russischen Kennzeichen, der den Verdacht der Zöllner erregte. Der französische Fahrer reiste mit dem Luxus-Sportwagen aus den Niederlanden ein. Reiseziel sei Norddeutschland gab der Fahrer an.
Geldwäsche-Verdacht
Im Fall des Ferraris bestand für die Zöllner ein Verdacht auf Steuerhinterziehung. Der Grund: Außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge dürfen zwar von Reisenden vorübergehend verwendet werden, aber es ist verboten sie Dritten zu überlassen! Andernfalls werden 10 Prozent Zoll auf den aktuellen Zollwert des Autos fällig. Bei diesem fast neuwertigen Ferrari, wäre das ein erheblicher Betrag. Dazu käme noch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Eine teure Angelgenheit!
Im Fall des russischen Ferraris geht der Zoll noch einem Verdacht auf Geldwäsche nach. Der Grund: Eine Methode der Geldwäsche ist der Kauf wertvoller Autos mit illegalem Geld. Diese werden dann außer Landes gebracht und wieder verkauft. Wegen des Ferraris dauern die Ermittlungen noch an.
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Quelle: Zoll