Digitale Vertragsdokument-Generatoren im Internet sind zulässig. Es handelt sich bei den Angeboten um keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (9.9.) .
Anbieter solcher Generatoren würden „nicht in einer konkreten Angelegenheit des Nutzers tätig“ und böten damit keine „unerlaubte Rechtsdienstleistung“ an. Das Anbieten von Rechtsdokumenten anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine sei keine unlautere Handlung, so die Karlsruher Richter.
Keine rechtliche Prüfung
Die über den üblichen Fall hinausgehenden individuellen Verhältnisse des Anwenders fänden – ähnlich wie bei einem Formularhandbuch – bei der Erstellung des Vertragsdokuments keine Berücksichtigung. Der Nutzer erwarte auch keine rechtliche Prüfung seines konkreten Falls, so die BGH-Richter. Eine Anwaltskammer hatte gegen einen juristischen Verlag geklagt, der einen Online-Vertragsgenerator anbietet.
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