Der Bundesgerichtshof soll zu einer gendermäßig korrekten Gestaltung von Sparkassen-Vordrucken entscheiden. Frauen und „das dritte Geschlecht“ werden bisher nicht berücksichtigt.
Bei einer jetzt dem BGH zur Entscheidung vorliegenden Klage geht es um die Verwendung von Vordrucken, die keine weibliche Personenbezeichnung vorsehen. Eine Sparkassen-Kundin will das nicht akzeptieren und hat geklagt. Die Vordrucke enthalten Bezeichnungen wie: „Kunde“, „Kontoinhaber“, „Einzahler“ oder „Sparer“, aber keine weibliche Form. Sie verlangt, auf den Formularen als weibliche Person „Kundin“, „Kontoinhaberin“, „Einzahlerin“, „Sparerin“ angesprochen zu werden.
Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Berufung vor dem Landgericht hatte ebenfalls keinen Erfolg. Jetzt soll der BGH die geschlechtermäßige Benachteiligung beseitigen.
Das wird keine leichte Aufgabe für den Richter, oder die Richterin. Die Richterin, oder der Richter müssen nicht nur die offensichtliche formular- und vordruckmäßige Benachteiligung der Bankkundinnen beseitigen, sondern auch die Einbindung des „dritten Geschlechts“ berücksichtigen. Hatten doch die Verfassungsrichter 2017 entschieden, daß es künftig neben männlich und weiblich noch einen dritten Geschlechtseintrag im Geburtenregister geben müsse. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, soll es damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Es geht um deren Persönlichkeitsrechte, die im Grundgesetz garantiert werden.
Wie würde Till Eulenspiegel eine solch schwierige Frage lösen?
Er wollte es immer allen Recht machen. Einen möglichen Lösungsansatz hat einer seiner Nachfahren, ein Comedian gefunden. Statt der geschlechterspezifischen Artikel wie „der“, „die“, „das“ nur noch das neutrale „de“. Ergebnis wäre z.B. „de Mitarbeiter“. Da ist immer noch etwas Männliches drin, das raus muss. Hier haben die Schweizer eine Lösung gefunden. Dort heißt es „die Mitarbeitenden“. Wenn man nun beide Formen kombiniert, erhält man „de Mitarbeitenden“. Definition und Anrede über die aktuell ausgeübte Tätigkeit. Wichtig ist die Mehrzahl dabei. Damit wird jeder Geschlechtsunterschied eliminiert. Das Ergebnis ist total geschlechterneutral!
Als Lösung für die beklagte Sparkasse würde es sich nun anbieten, in den Formularen und Vordrucken folgende korrekten Formen zu verwenden:
Liebe Sparkasse-Nutzenden, wir benötigen de Konto-Inhabenden, de Einzahlenden und de Sparenden. Das wäre sprachlich zwar nicht sehr schön, jedoch gendermäßig perfekt. Die sprachliche Seite braucht aber de BGH-Richtenden nicht zu stören, denn dafür sind de Duden-Erstellenden zuständig.