Die Alfred Ritter GmbH hat einen Patentstreit um die quadratische Verpackung ihrer Ritter-Sport-Schokolade gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag (23.7.) die Anträge auf Löschung von zwei für Tafelschokolade eingetragenen Marken in Form quadratischer Verpackungen zurück.
Konkret ging es um die Verpackungen der Tafelschokoladen „Ritter Sport“ und „Ritter Sport Minis“. Die Löschungsanträge seien nicht begründet, so der BGH. Die eingetragenen Marken bestünden nicht ausschließlich aus einer Form, die der Ware einen „wesentlichen Wert“ verleihe.
Quadrat für Schokolade kein „wesentlicher Wert“
Das einzige wesentliche Merkmal der als Marken eingetragenen Warenverpackungen seien deren quadratische Grundflächen. Diese verliehen der in den Verpackungen vertriebenen Tafelschokolade keinen „wesentlichen Wert“.
Vom Markenschutz ausgeschlossen sei die Form einer Ware oder einer Verpackung aber nur dann, wenn sie der Ware einen „wesentlichen Wert“ verleihe, sagten die Karlsruher Richter. Dafür bestünden im Fall der in Rede stehenden quadratischen Tafelschokolade-Verpackungen keine Anhaltspunkte.
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