Das Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der erstmals durchgehend den „generischen Femininum“ nutzt. Für das Innenministerium ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
In Zeiten sozialer Medien hat sich das ehemalige „Sommerloch“ der Printmedien auf das ganze Jahr ausgedehnt. Wie ist es sonst zu erklären, daß zwei wichtige Ministerien über Genderfragen streiten, welche die Duden-Redaktion zwischenzeitlich gelöst hat.
Vorauseilender Gehorsam?
Es könnte eine Form von vorauseilendem Gehorsams sein, in der Annahme, daß nach der Bundestagswahl 2021 eine schwarz-grüne Regierung gendermäßig durchgreift. Der Beweis für diese These: In der Rheinischen Post fordert die grüne Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, die Koordinierung der Corona-Maßnahmen zur „Chefinnensache“ zu machen!
Wie alles begann
Kaum noch jemand erinnert sich an den ersten Ausbruch des Genderwahns, so selbstverständlich werden seine Auswirkungen inzwischen hingenommen. Nennt man aus Gleichstellungsgründen und um die real existierende männliche Vorherrschaft zu brechen jetzt beide Geschlechter, zum Beispiel „Fahrer und Fahrerin“ und wenn ja, in welcher korrekten Reihenfolge?
Genderneutrale Lösungsvarianten
Oder schreibt man genderneutral besser mit Tiefstrich „Fahrer_in“, oder mit Sternchen „Fahrer*in“? Fragen, die zu heftigen Diskussionen führten. Eine ganz innovative Lösung kam aus der Schweiz, wo sich tätigkeitsbezogene Bezeichnung durchsetzten. Dort nehmen „Fahrende“ am Straßenverkehr teil. Die Duden-Redaktion hat den Streit inzwischen dankenswerterweise entschieden. Das Sternchen hat das Rennen gemacht und alle Schreibenden sind glücklich.
BMVg scheitert an Hauptfrau
Wäre da nicht das Verteidigungsministerium (BMVg), welches im Rahmen des Zeitgeistes für die Bundeswehr gerne genderneutrale Dienstränge einführen möchte, aber an der Komplexität der Materie scheitert.
Die Bezeichnungen „Gefreitin“ oder „Hauptfrau“ könnten zu Mißverständnissen führen. Und die genderneutrale Bezeichnung für „Panzergrenadier“ ist eine wirklich harte Nuss. Deshalb verschwand das Projekt erst einmal in der Schublade.
Insolvenzrecht ist Frauensache
Nun also der dritte Anlauf. Diesmal versucht sich das Bundesjustizministerium an der Herkulesaufgabe und legt, als echte Innovation, den ersten Gesetzentwurf in rein weiblicher Schreibweise vor. Es handelt sich um das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“. In dem Referentenentwurf heißt es nur noch „Schuldnerin“ oder „Gläubigerin“. Auf Männer, in rein sprachlicher Form, wurde im Entwurf des Justizministeriums konsequent verzichtet.
BMI zeigt grammatikalische Kompetenz
Ein Sprecher des Innenministeriums stellte im Deutschlandfunk klar: Während das generische Maskulinum – die rein männliche Form – für beide Geschlechter gelte, sei das generische Femininum als Verwendung für beide Geschlechter sprachwissenschaftlich nicht anerkannt. Außerdem bestünde die Gefahr, das das neue Gesetz nur für Frauen gelte und damit verfassungswidrig sei.
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Höchste Zeit also, dem Justizministerium einen Duden aus dem Jahr 2020 zu schenken, damit dort die neue Schreibweise bekannt wird. Eine gute Idee wäre auch, den „Leitfaden für die Formulierung von Rechtvorschriften“ an die neue Duden-Schreibweise anpassen, um zukünftig gendermäßige Differenzen zwischen den Ministerien zu vermeiden.