Der jetzt ausgehandelte Kompromiss zwischen den Unions-Parteien und der Ampel-Koalition sieht neben schärferen Sanktionsregeln auch ein geringeres sogenanntes „Schonvermögen“ beim neuen Bürgergeld vor.
Das bestätigten die Ampel-Fraktionen am Dienstag (22.11.) in Berlin. Laut der Einigung soll das Schonvermögen nur noch 40.000 statt 60.000 Euro betragen. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 15.000 Euro hinzu.
Keine „Vertrauenszeit“
Sanktionen sollen unterdessen bei Verfehlungen nun doch vom ersten Tag des Bezugs an ausgesprochen werden können. Die sogenannte „Vertrauenszeit“ entfällt. Die „Karenzzeit“, in der Wohnungskosten ohne zusätzliche Prüfung übernommen werden, wird laut Kompromiss auf ein Jahr verkürzt.
Umsetzung bis Wochenende
Sollte der Vermittlungsausschuss den Plan am Mittwoch (23.11.) zustimmen, könnte ein entsprechender Beschluss durch Bundestag und Bundesrat bereits am kommenden Freitag erfolgen. Die Ampelkoalition hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) ein „Bürgergeld“ einzuführen. Das Vorhaben gilt als zentrale Sozialreform der Bundesregierung. Es soll für weniger Bürokratie sorgen und im Kern ab dem 1. Januar 2023 gelten.
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Quelle: dts