Das Bundesfinanzministerium plant, die sogenannten „Übergewinne“ von Mineralöl- und Gasunternehmen mit einem Steuersatz von 33 Prozent zu besteuern. Diese Einnahmen sollen, zusammen mit den „Zufallsgewinnen“, zur Finanzierung der Strompreisbremse dienen.
„Der EU-Energiekrisenbeitrag ist eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung“, heißt es in der Formulierungshilfe zum Jahressteuergesetz 2022, aus der die Welt in einem aktuellen Bericht zitiert. Alle im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen müssen danach jenen Gewinn aus 2022 und 2023 extra versteuern, der mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 liegt.
EU-konforme Regelung bis Dezember
Die zusätzlichen Einnahmen des Bundes werden in dem Entwurf auf ein bis drei Milliarden Euro beziffert. Hintergrund ist der EU-Energiekrisenbeitrag, der Anfang Oktober vom Rat in Brüssel als Reaktion auf die hohen Energiepreise beschlossen wurde und bis Jahresende umgesetzt werden muss.
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Der Fraktion der Grünen geht das nicht weit genug. „Der Entwurf des Finanzministeriums für die Abgabe von Übergewinnen von Öl- und Gasfirmen bleibt deutlich hinter dem Notwendigen zurück“, sagte die finanzpolitische Sprecherin Katharina Beck der Zeitung. In der jetzigen Form seien Gewinnverschiebungen ins Ausland zu befürchten.
Grüne fordern 60 bis 80 Prozent
Die Grünen-Politikerin geht davon aus, dass die Abgabe großflächig umgangen werden kann. Deshalb fordert sie, dass sowohl bei der Bemessungsgrundlage, als auch der Höhe des Steuersatzes nachgeschärft wird. „Die EU-Verordnung beschreibt 33 Prozent klar nur als Mindestsatz – ein höherer Satz ist möglich“, so Beck. Eine ähnliche Behandlung von „Übergewinnen“ im Mineralöl- und „Zufallsgewinnen“ im Strombereich gebiete die Marktfairness. Ersten Schätzungen zufolge müsste aus ihrer Sicht die Höhe des Satzes bei den Öl- und Gasfirmen in einer Größenordnung von 60 bis 80 Prozent liegen, um der Höhe der Abschöpfung im Strombereich ungefähr zu entsprechen.
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Quelle: dts, bo