Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Opt-Out-Verfahren für die elektronische Patientenakte auf den Weg zu bringen.
Lauterbach im Handelsblatt: „Einen entsprechenden Gesetzentwurf für diese Grundsatzentscheidung werden wir zeitnah vorlegen“. Die Teilnahme bleibe zwar freiwillig, „aber prinzipiell soll jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland eine elektronische Patientenakte erhalten, die Nutzung wird somit der Regelfall“.
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Die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige Firma Gematik soll die technischen und organisatorischen Voraussetzungen prüfen. „Um die Opt-Out-ePA schnellstmöglich umzusetzen, ist eine zeitliche Parallelisierung von Gesetzgebung und Konzeption der technischen wie organisatorischen Maßnahmen erforderlich“, heißt es. laut Zeitung, in der Beschlussvorlage. Ab 2024 sollen Patienten dann wählen können.
Widerspruchs-Optionen
Aus der Beschlussvorlage geht auch hervor, wie das Verfahren im Einzelnen geregelt werden soll – also, an welcher Stelle Versicherte widersprechen können: Konkret soll es vier Entscheidungsstufen geben. Sofern Versicherte nicht widersprechen, wird in der ersten Stufe automatisch eine ePA für den Patienten angelegt und bereitgestellt; in der zweiten Stufe kann die Akte durch den behandelnden Arzt befüllt und in der dritten zu Behandlungszwecken vom Arzt eingesehen werden; in der vierten Stufe können die Gesundheitsdaten schließlich in anonymer Form zu Forschungszwecken gespendet werden.
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Quelle: dts, rb