Bayern will im Streit um die Erbschaftsteuer das Bundesverfassungsgericht anrufen. Der Freistaat möchte die Freibeträge anheben. Das darf er aber nicht, da es sich um ein Bundesgesetz handelt, welches regionale Regelungen verbietet.
Landesfinanzminister Albert Füracker (CSU) sagt dazu: „Wir kämpfen weiter für die Menschen, die notwendige Erhöhung der Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer“. In einem Gespräch mit Bild erklärte der CSU-Politiker die Beweggründe der bayerischen Landesregierung: „Eine Regelungskompetenz für die Länder, um selbst über die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer bestimmen zu können, ist Bayerns langjährige Forderung. Die Erbschaftsteuer steht in voller Höhe den Ländern zu – daher sollten die Länder auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können.“
Versteckte Steuererhöhung
Das Problem, die Erbschaftsteuer ist ein Bundesgesetz. Dazu sagte Füracker der Zeitung: „Bayern würde gerne die Erbschaftsteuer-Freibeträge endlich anheben, kann und darf aber nicht, da diese bundesgesetzlich einheitlich geregelt sind und eine Regionalisierung nicht erlaubt ist. Die Immobilienpreise sind in den letzten 13 Jahren drastisch gestiegen, die persönlichen Freibeträge aber nicht – das führt zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür“.
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