Auch nach Ende der Abgabefrist fehlen noch Millionen Grundsteuererklärungen. Bis zum Fristende waren erst 74,54 Prozent der angeforderten Erklärungen von den Betroffenen eingereicht worden. Das teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) auf Nachfrage mit.
Über die elektronische Steuer-Plattform Elster sind bis zum 31. Januar bundesweit 64,72 Prozent aller erwarteten Steuererklärungen übermittelt worden, zudem sind bundesweit geschätzt etwa 9,82 Prozent aller erwarteten Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen. Das teilte das BMF dem Handelsblatt mit. Wegen des schleppenden Rücklaufs hatten die Finanzminister der Bundesländer die Abgabefrist bereits um drei Monate verlängert. Statt bis 31. Oktober 2022 hatten die Steuerzahler bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Erklärung zu übermitteln.
Bayern startet Alleingang
Bayern verlängerte als einziges Bundesland am Dienstag (31.1.) kurzfristig die Frist erneut um drei Monate. In Hessen bekommen bis Ostern säumige Eigentürmer ein Erinnerungsschreiben für die Abgabe, so der hessische Finanzminister, Michael Boddenberg (CDU), bei HR-Info. Die Frist zur regulären Abgabe der Daten werde Hessen, im Gegensatz zu Bayern, nicht verlängern. Wer auch weiterhin keine Angaben einreiche, muß damit rechnen, dass das Finanzamt den Wert des Grundstücks schätzt.
Keine versteckte Steuererhöhung
Boddenberg sagte in dem Gespräch mit dem Sender, dass keine verdeckten Steuererhöhung geplant sei. „Für den einzelnen Bürger werden sich zwar Veränderungen nach unten oder oben ergeben. Wir haben es aber so gestaltet, dass die Ausschläge nicht allzu groß werden“, so der CDU-Politiker.
Werbung
NEU > Mietspiegelrecht -Kommentar
mehr >> juristische-fachbuchhandlung
In Hessen haben 76 Prozent aller Grundstückseigner rechtzeitig ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Dieser Wert entspricht in etwa dem Bundesdurchschnitt. In Bayern lag die Quote zum Fristende bei rund 70 Prozent. Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) trat in München Vorwürfen entgegen, dass der Staat mit den Grundsteuer-Erklärungen nur Daten sammeln würde, die er eigentlich schon hätte. Das Gegenteil sei der Fall. Die bisher abgegebenen Erklärungen würden zeigen, dass die Abweichungen zu den vorhandenen Daten „erheblich“ sind.
.
Quelle: dts-Material