Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gab es im Jahr 2020 einen Rückgang von 4,1 Prozent bei den rechtskräftigen Verurteilungen. In Zahlen ausgedrückt sind das 699.300 verurteilte Personen im Jahr 2020 gegenüber 669.700 Verurteilungen im Jahr 2019.
Bei weiteren rund 153.300 Personen endete das Strafverfahren nicht mit einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern einer anderen gerichtlichen Entscheidung, zum Beispiel Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst Verurteilungen zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils. So wurde bei knapp einem Drittel aller im Jahr 2020 erfassten Verurteilungen die zugrundeliegende Tat auch im selben Jahr begangen, bei zwei Dritteln hingegen erfolgte die Tat vor 2020.
Schwerpunkt Vermögensdelikte
Wie in den Vorjahren erfolgten auch 2020 anteilig die meisten Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten sowie wegen Verkehrsdelikten. Eigentums- und Vermögensdelikte machten zusammen knapp 40 Prozent aller Verurteilungen aus, Verkehrsdelikte mehr als 20 Prozent. Im Vergleich zu 2019 ging die Zahl der Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten um 22.900 oder 7,8 Prozent zurück, bei den Verkehrsdelikten lag der Rückgang insgesamt bei 3.700 beziehungsweise 2,2 Prozent.
Immer mehr Corona-Verfahren
Auswirkungen der Corona-Pandemie sind daher in dieser Statistik derzeit nur punktuell sichtbar, zum Beispiel bei der Zahl der Verurteilten wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Während es im Vorjahr zwei Verurteilungen wegen Strafvorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz gab, waren es im gesamten Jahr 2020 insgesamt 147 Verurteilungen.
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