Der Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Das ist der aktuelle Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) signalisierte bereits seine Bereitschaft, diesen Vorschlag auch umzusetzen.
„Die Positionen lagen sehr weit auseinander, sodass es eines Vermittlungsvorschlags bedurfte“, sagte die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, in der Bundespressekonferenz am Montag (26.6.) in Berlin. Grundlage der Empfehlung sei eine „Gesamtabwägung“, bei der man sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert habe. Zunächst war es bei den Beratungen zu keinem einvernehmlichen Ergebnis gekommen, da die Gewerkschaftsvertreter gegen die Vorschläge gestimmt hatten. Der Beschluss kam erst durch die Vermittlung der Kommissions-Vorsitzenden zustande.
Kritik vom DGB
Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Arbeitgeberseite nach den Gesprächen heftig. Das sei eine „Revanche für die 2022 gesetzlich beschlossene Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro“. Die Arbeitgeber verteidigten den Beschluss: Dieser liege „oberhalb“ dessen, was man als Verhandlungsposition in die Verhandlungen eingeführt habe, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter.
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Die Mindestlohnkommission berät regelmäßig über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Das Gremium wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Mitgliedern. Der Mindestlohn war 2015 eingeführt worden. Nach mehreren Erhöhungen beträgt er aktuell 12 Euro, wobei die letzte Erhöhung durch die Ampel-Koalition per Gesetz erfolgte und nicht auf Grundlage eines Vorschlags der Mindestlohnkommission.
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Quelle: dts-Material