Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) ist im letzten Jahr ist die Zahl der BAföG-Bezieher leicht gestiegen. Ihre Anzahl erhöhte sich damit auf insgesamt 630.000 Personen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgsgesetz (BAföG) erhalten.
Durchschnittlich erhielten die Empfänger 592 Euro pro Monat. Damit lag der durchschnittliche Förderbetrag 30 Euro oder 5,1 Prozent höher als im Vorjahr. Die Ausgaben für BAföG-Leistungen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent auf 3,0 Milliarden Euro. 78 Prozent der BAföG-Geförderten im Jahr 2022 waren Studierende (489.000) und 22 Prozent Schüler (141.000).
Mehr Studierende
Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der geförderten Studierenden um knapp 5 Prozent, während die der Schüler um gut 9 Prozent sank. Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das gesamte Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 419.000 Personen gefördert. Das war ein Rückgang um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Rückgang bei Schülern
84.000 BAföG-Empfänger waren Schüler (-12 Prozent) und 335.000 Studierende (+0,3 Prozent), so das Bundesamt. Im Jahr 2022 wurden für die Förderung von Studierenden 2,5 Milliarden Euro (+137 Millionen Euro) bereitgestellt sowie 0,5 Milliarden Euro (-57 Millionen Euro) für die Förderung von Schülern. Im Durchschnitt erhielten Studierende monatlich 611 Euro (+32 Euro), Schüler 517 Euro pro Person (+13 Euro).
Unterschiedliche Förderung
Die Höhe des individuellen Förderbetrages ist unter anderem abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) sowie der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). 352.000 Personen und damit 56 Prozent der BAföG-Empfangenden erhielten den maximalen Förderbetrag (Vollförderung). Gegenüber 2021 stieg die Zahl der Vollgeförderten um 13 Prozent.
Verlust für den Fiskus
Nach einem Bericht der Bildzeitung vom Freitag (4.8.), die sich auf Zahlen des Finanzministeriums (BMF) beruft, hatte der Fiskus im Bildungsbereich Zahlungsausfälle in Höhe von 260 Millionen Euro zu verzeichnen. Laut Bundesbildungsministerium handelte es sich hauptsächlich um die Rückzahlung von BAföG-Leistungen, die z.B. bei einer vorzeitigen Tilgung der Bafög-Darlehensschuld erlassen wurden.
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Quelle: dts