Torwartlegende Oliver Kahn forderte einmal „Eier“ von Fußballspielern. Nach seiner Meinung hatten einige Spieler keine, spielten aber trotzdem. Bei der Bundespolizei wäre das nicht möglich gewesen. Dort ist bisher die Exixtenz von Hoden bei männlichen Polizisten eine Einstellungsvoraussetzung. Damit soll jetzt Schluss sein.
Die Innenminister von Bund und Ländern wollen die „Polizeidienstvorschrift 300“ ändern, welche die körperlichen Voraussetzungen für den Dienst bei der Bundespolizei regelt. Dort heißt es: der „Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden“ schließt die Tauglichkeit für den Polizeidienst grundsätzlich aus. Außerdem muss bei Bewerbern und Bewerberinnen das männliche bzw. weibliche „Hormonsystem intakt sein“.
Variationen der Geschlechtsentwicklung, zum Beispiel bei trans- und intersexuellen Menschen, sind in der Dienstvorschrift mit der Nummer 300 bisher nicht vorgesehen.
Die Änderung ist auf dem Dienstweg
Eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der „Polizeidienstvorschrift 300“ hat nach Auskunft des Innenministeriums, ihre Arbeit im November 2018 abgeschlossen. Nach der ministeriellen Zustimmung, mit der noch im Frühjahr 2019 gerechnet wird, kann die Vorschriftenkommission ihre Arbeit aufnehmen und die Dienstvorschrift entsprechend ändern. Dann können in Zukunft auch Männer, die nicht alle männlichen Geschlechtsorgane haben, bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt arbeiten.
Polizeiarbeit vom Hormonsystem unabhängig
Ans Licht gebracht hat das „Hodenproblem“ eine Anfrage der FDP-Fraktion, über deren Ergebnis die Funke-Mediengruppe zum Jahreswechsel berichtet. Gute Polizeiarbeit hänge „weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab“, so Jens Brandenburg, der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Themen von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen. Nach seiner Meinung ist es gut, dass die Innenminister diesen „Unsinn“ erkannt hätten. Nun müsse die Streichung der Kriterien schnell umgesetzt werden.
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R.B., dts-Nachrichtenagentur