Die Bundesregierung hat am Dienstag (7.12.) Eckpunkte für ein Gesetz zum besseren Schutz kritischer Infrastrukturen auf den Weg gebracht. Dafür hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) entsprechende Pläne vorgelegt.
Das sogenannte KRITIS-Dachgesetz soll verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und ein zentrales Störungsmonitoring vorsehen. „Wir müssen uns insgesamt besser gegen Krisen wappnen“, sagt Faeser. Die „Krisenresilienz“ müsse man in allen Bereichen stärken. „Deshalb schaffen wir mit dem KRITIS-Dachgesetz erstmals eine bundesgesetzliche Regelung zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen.“
Regelmäßige Risikobewertung
Besonders zu schützende Bereiche müssen noch definiert werden. Durch regelmäßige, vom Staat und den KRITIS-Betreibern durchzuführende Risikobewertungen sollen Gefahren nach den Plänen der Regierung künftig besser erkannt werden. Das Dachgesetz soll gleichzeitig die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen umsetzen, die voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet wird.
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Quelle: dts, bo