„Es ist wichtig, dass eine Strafe der Tat nicht irgendwann, sondern möglichst auf dem Fuße folgt, damit sie abschreckend wirkt“, erklärt Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB).
Mit seiner Aussage betont er gegenüber der Funke-Mediengruppe aus Essen die Notwendigkeit schnellerer Strafverfahren im Fall der zahlreichen Straftaten im Zusammenhang mit den Protesten zum Nahost-Konflikt. Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten würden von der Justiz generell mit höchster Priorität geführt, so der DRB-Vertreter.
Klare Beweislage erforderlich
In vielen Bundesländern gebe es bereits seit Jahren Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaften, die eine einheitliche, zügige Strafverfolgung sicherstellen. Alle gesetzlichen Möglichkeiten, zum Beispiel in beschleunigten Strafverfahren möglichst schnell zu urteilen, würden von den Gerichten auch genutzt. Rebehn warnte jedoch vor zu hohen Erwartungen an die Justiz: Vereinfachte, besonders beschleunigte Verfahren kämen nach dem Gesetz nur bei einfach gelagerten Sachverhalten mit einer klaren Beweislage infrage.
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Daran fehle es bei Krawallen oder Angriffen aus Gruppen heraus vielfach. Laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sind bei den Protesten im Zusammenhang mit dem aktuellen Nahost-Konflikt in Deutschland bislang mehr als 1.100 Straftaten registriert worden.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur