Der Vorstoß von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, mutmaßliche Straftäter in beschleunigten Verfahren zu verurteilen, stößt bei einer Mehrheit der Landesjustizministern auf Skepsis.
„Das besonders beschleunigte Verfahren erfordert im Wesentlichen einen einfach gelagerten Sachverhalt oder aber eine klare Beweislage. Dies gilt selbstverständlich auch für die sogenannten `Freibad-Fälle`. Wer das beschleunigte Verfahren für das Allheilmittel zur Bekämpfung von aktuell auftretenden Kriminalitätsphänomenen hält, der irrt“, kommentiert NRW- Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) den Vorstoß von Linnemann.
Kaum geeignete Fälle
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte dazu der Welt: „Ich teile die grundsätzliche Auffassung von Herrn Linnemann, dass bei Gewalttätern durchgegriffen werden muss und die Strafe zügig erfolgen soll.“ Für Schnellverfahren eigneten sich nicht alle Fälle, so der Bayerische Justizminister. „Der Sachverhalt muss einfach oder die Beweislage klar sein, zum Beispiel weil ein Geständnis vorliegt.“ Die Richter prüften dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft, ob der Fall geeignet ist, erläuterte Eisenreich in der Zeitung und ergänzte noch:. „Das beschleunigte Verfahren kommt daher in Bayern nur in etwa fünf Prozent aller Anklagen zur Anwendung.“
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