Bei der Präsentation des Schwarzbuchs „Die öffentliche Verschwendung 2023/24“ am Dienstag (17.10.) in Berlin appellierte BdSt-Präsident Reiner Holznagel an die Verantwortlichen, „mit öffentlichem Geld genauso sorgfältig umzugehen, als wäre es das eigene“.
Der BdSt listet in seinem Schwarzbuch 2023/2024 insgesamt 100 Fälle von Steuerverschwendung auf. Es handelt sich um den leichtfertigen Umgang mit Steuergeld bei den Kommunen, bei den Ländern und auf Bundesebene. So stand in Wuppertal ein für vier Millionen Euro saniertes Parkhaus zwei Jahre lang leer. Der Grund: Die Stadt hatte vergessen, sich rechtzeitig um einen Betreiber zu kümmern. Damit fehlten der Kommune dringend benötigte Einnahmen und den Bürgern dringend benötigte Parkplätze. Auch in Mannheim war die öffentliche Hand spendabel. Da gab es neue Sportgeräte für 116.000 Euro und das für einen Parcours, an dem meist gähnende Leere herrscht.
Teure Symbolpolitik
Einen echten „Schildbürgerstreich“ hat das neue Schwarzbuch auch zu bieten. In Schleswig-Holstein soll der „Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr“ in „Landesbetrieb Verkehr“ umbenannt werden. Neue Schilder und Briefbögen kosten den Steuerzahler 210.000 Euro. Erhebliche Ausgaben für eine Behörde, bei der sich außer der Bezeichnung nichts ändert. Dazu kämen noch die Personalkosten, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Für ihn ist das eine „teure Symbol-Politik“.
„Reisebüro Landtag“
Eine teure Reise-Politik pflegt der Landtag von Sachsen-Anhalt: Einzelne Ausschüsse wollen im November nach Jordanien und im April nach Tokio fliegen. Zuvor hatte der Landtag die Reise-Richtlinie entsprechend geändert.
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Nach Meinung der Steuerwächter könnte auch der Niedersächsische Landtag etwas sparsamer mit dem Steuergeld umgehen: Dem Präsidium gehören inzwischen 5 statt 4 Vize-Präsidenten an. Kosten pro Stellvertreter: 180.000 Euro in nur einer Legislaturperiode!
Teures Eigenlob
Das Sonderkapitel „Die teure Öffentlichkeitsarbeit der Politik“ – befasst sich mit den ausufernden Ausgaben der Regierungen für ihre Kommunikation. „Aus steuerfinanzierter Informationsvermittlung darf keine Publicity-Kampagne werden“, mahnt BdSt-Präsident Holznagel und erklärt: „Die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen muss ausschließlich der Aufklärung zwecks freier Willensbildung der Bürger dienen“.
Holznagel: „Im Bundeshaushaltsplan 2023 haben wir mehr als 150 Titel entdeckt, die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit verbergen – neben den explizit ausgewiesenen Titeln! Im Einzelnen bietet unser Sonderkapitel eine kritische Bestandsaufnahme der klassischen Druckerzeugnisse, der rund 500 Social-Media-Accounts sowie der rund 1.000 Internet- und Kampagnenseiten allein der Bundesregierung.“
BdSt: „illegitime Öffentlichkeitsarbeit“
Ob Print-Produkte oder Podcasts: Öffentlichkeitsarbeit inklusive eingekaufter Media-Agenturen und Influencer binde immer mehr Ressourcen, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Für ihn ist die Grenze zwischen objektiver Aufklärung und subjektiver Eigenwerbung fließend. Anzeichen für „illegitime Öffentlichkeitsarbeit“ seien strategische Verkürzungen, Unverhältnismäßigkeiten und unklare Wirkungszusammenhänge. Deshalb sei die politische Kommunikation insgesamt kritisch zu sehen – und könne eine Form von Steuergeldverschwendung sein!
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Quelle: BdSt