„Schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich, aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richteten“, sagt Reiner Holznagel, der Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Aus diesem Grund sprechen sich der Bund der Steuerzahler (BdSt), die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG), der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und der Eigentümerverband Haus & Grund in einer gemeinsamen Erklärung dafür aus, die Grundsteuer-Reform vorerst auf Eis zu legen.
Experten sehen Einspruchswelle
„Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollten unbedingt vorläufig erlassen werden“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Verbände, die Bild vorliegt. Erklärtes Ziel der Verbände-Allianz ist es, eine Einspruchswelle zu verhindern und damit Finanzbehörden und Steuerberater zu entlasten. Das sorge auch für mehr Sicherheit bei den Eigentümern. Aktuell gehen derzeit in fast allen Finanzämtern zahlreiche Einsprüche gegen die Feststellungen des Grundsteuerwertes ein, berichtet der Bund der Steuerzahler.
Musterverfahren laufen
Es geht um die Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken. Viele Eigentümer sind verunsichert, ob die Bewertung ihrer Immobilie korrekt ist. Gerichtliche Musterverfahren sollen das nun klären. Neben den bereits laufenden Verfahren in Baden-Württemberg wollen der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund Deutschland gemeinsam eine Klage gegen das Bundesmodell anstrengen, welches in elf Ländern gilt. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung kann es Jahre dauern.
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Der Chef der Steuergewerkschaft DSTG, Florian Köbler, warnt vor den Folgen der Reform. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberater seien wegen der Grundsteuerreform und den „Entlastungspaketen“ der Bundesregierung schon jetzt „am Limit“, so der Insider bei Bild. Er befürchtet, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen verlängern und die Steuerpflichtigen länger auf ihre Steuererstattung warten müssen.
Hintergrund
Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Anschließend wurden neue Regelungen geschaffen, die nun zügig umgesetzt werden müssen. Der Abgabetermin für die Grundsteuererklärungen ist der 31. Januar 2023.
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Quelle: dts, BdSt