Der Deutsche Sozialgerichtstag übt massive Kritik an der Rentengesetzgebung. In einer Stellungnahme der Experten heißt es: „Die Rentenanpassung ist faktisch selbst von Fachleuten kaum noch nachvollziehbar“.
Die Vereinigung der Sozialrichter und Sozialanwälte fordert „dringend“ eine Bereinigung des Sozialgesetzbuches Teil VI berichtet die Bildzeitung. Das sei besser, als das Gesetz „durch immer weitere Korrekturen an den Korrekturen zu verschlimmern“. Vor allem die Regelungen zur Rentenanpassung, die im aktuellen Gesetzentwurf erneut geändert wird, halten die Experten des Sozialgerichtstages für unverständlich.
Undurchsichtige Rentenformel
„Die Rentenanpassung ist faktisch selbst von Fachleuten kaum noch nachvollziehbar“, zitiert die Zeitung aus der aktuellen Stellungnahme. „Der Gesetzestext zur Rentenanpassung ist bis zur Unkenntlichkeit und Inpraktikabilität aufgebläht.“ Durch den vergangene Woche vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf würden drei Paragraphen und zwei Absätze zur Berechnung der Rentenanpassung eingefügt.
Feigenblatt mit 20.000 Zeichen
Schon bisher seien die Rentenformel und Anpassungsfaktoren in 16.000 Zeichen beschrieben worden. Nun seien es schon 20.000 Zeichen. Der Sozialgerichtstag: „Der offizielle Zusammenhang, nachdem sich die Renten grundsätzlich wie die Löhne entwickeln, ist nur noch ein Feigenblatt.“ Eine „Vielzahl an Ausnahmeregelungen“ würden die Rentenentwicklung „regelmäßig faktisch von der Lohnentwicklung abkoppeln“. Selbst für den verständigen Laien sei es nicht mehr nachvollziehbar, „wie sich das Ergebnis berechnet“.
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