Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung erhielt ein Ehepaar aus dem Ortenaukreis. Das Paar hatte sein wahres Einkommen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld verschwiegen.
Zum Verhängnis wurde dem Paar eine verdeckte Ermittlung des Hauptzollamts Lörrach gegen Schwarzarbeit bei Gebäudereinigern. Dabei ging den Fahndern auch das Ehepaar ins Netz. Als sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“ hatten sie die Arbeitsagentur um 6000 Euro erleichtert. Der 31-jährige Mann und seine 29-jährige Ehefrau hatten bei der Arbeitsagentur ihre Tätigkeit für einem Gebäudereinigungsbetrieb nicht vollständig angegeben und auf diese Weise 19 Monate lang zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen.
Anhand der Ermittlungsergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verurteilte das Amtsgericht Lahr das Ehepaar wegen gewerbsmäßigen und gemeinschaftlichen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von je sechs Monaten und der Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Arbeitslosengeldes. Die Freiheitsstrafe wurde vom Gericht auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
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Quelle: PM Zoll Lörrach