„Erwerbseinkommen werden steuerlich gleichbehandelt“, sagte der Rentenexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth, in einem Gespräch mit dem dem Tagesspiegel. Es sei dem Steuerrecht fremd, bestimmte Personengruppen bei der Einkommensteuer zu verschonen oder zu begünstigen.
„Wenn man damit anfängt, kommt man in Teufels Küche“, so Kurth. Mit dieser Ausage ist eine steuerliche Entlastung von Rentnern, die neben der Rente weiterarbeiten, erst einmal vom Tisch. Ausgelöst hat die Debatte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Er schlägt vor, dass Rentner Lohn oder Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei kassieren dürfen. „Wenn Rentner, die neben der Rente einer Erwerbstätigkeit freiwillig nachgehen wollen, den Hinzuverdienst nicht mehr versteuern müssten, würden Hunderttausende von ihnen perspektivisch länger arbeiten – so meine Prognose. Derzeit lohnt sich das für viele schlicht nicht“, so Linnemann .
SPD sieht Ungerechtigkeiten
Die SPD lehnt den Vorschlag als „ungerecht“ ab: Menschen, die schwere körperliche Arbeit geleistet hätten und deswegen im Alter nicht mehr arbeiten könnten, würden doppelt benachteiligt, sagte der finanzpolitische Sprecher Michael Schrodi – durch Abschläge wegen eines frühen Renteneintritts und weil Erwerbsfähige durch die Steuerfreiheit bevorzugt würden. Zudem würden vor allem Menschen mit hohen Renten und hohem übrigen Einkommen von der Steuerfreiheit profitieren.
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Auch im, von der FDP geführte Finanzministerium, ist man der Meinung, dass es keine sachliche Rechtfertigung gibt,, Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit von Rentnern steuerlich zu begünstigen. Übten Rentner Nebenjobs aus, würden sie steuerlich genauso behandelt wie Arbeitnehmer, die Einnahmen aus verschiedenen Einkunftsarten erzielten, so ein Sprecher des Ministeriums. Wer Steuern sparen wolle, der könne auf einen Minijob umsteigen.
FDP sieht juristische Probleme
Der Rentenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, sieht Probleme eher beim Arbeitsrecht: Zwar könne man das Auslaufen des Arbeitsvertrags aufschieben, wenn ein Beschäftigter als Rentner weiterarbeiten wolle, aber damit seien in vielen Fällen rechtliche Hürden verbunden, etwa wenn die Stundenzahl angepasst werden soll oder ein Ex-Mitarbeiter nach einigen Monaten Rente gern wieder befristet zu seinem alten Arbeitgeber zurückkehren möchte. Dem Tagesspiegel sagte Kober abschließend : „Ohne das Arbeitsrecht entsprechend anzupassen, läuft Linnemanns Vorschlag für die meisten ins Leere“,
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Quelle: dts-Material