Während Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) medial wirkungsvoll einen Aktionstag zur Rettung der Bienen verkündet, plant sie gleichzeitig eine Gesetzesverschärfung bei Stalleinbrüchen.
Die Bundeslandwirtschaftsministerin setzt alle Hebel in Bewegung um die Bienen zu retten. Am 17. Mai will sie im Rahmen eines Aktionstages „die Bedeutung dieses kleinen Nutztiers in den Fokus rücken“, so Klöckner gegenüber der „Bild am Sonntag“. „Und sie will die anderen Ministerien ermutigen, auf ihren Dächern Bienenstöcke aufzustellen. „Auch mit dem Bauernverband haben wir uns auf mehr Blühstreifen auf den Feldern geeinigt“, so die Ministerin.
Entwarnung – Biene ist nicht bedroht
Jetzt verderben Wissenschaftler der Ministerin die honigsüße Rührgeschichte. Sie bestreiten die Behauptung, es gebe in Deutschland ein „Bienensterben“. Die Honigbiene werde „das letzte Insekt sein, das ausstirbt“, sagt Peter Rosenkranz, Leiter der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim, dem „Zeitmagazin“. Sie sei nicht bedroht, solange es Imker gebe. Dass diese Verluste in den letzten Jahren zugenommen hätten, ist nach Daten des Fachzentrums Bienen und Imkerei in Mayen jedoch „statistisch nicht gesichert“.
Selbst bei Wildbienen, von denen die Hälfte der Arten auf der Roten Liste stehen, sei die Situation nicht so dramatisch, dass man von einem „Bienensterben“ sprechen könne, sagte der Wildbienenforscher Robert Paxton von der Universität Halle.
Gesetzesverschärfung gegen Tierschützer
Während die CDU-Landwirtschaftsministerin sich als Retterin der Bienen präsentiert, plant sie gleichzeitig eine Gesetzesverschärfung bei sogenannten „Stalleinbrüchen“. Doch hier wird nichts gestohlen, sondern Tierschützer dokumentieren die nicht artgerechte Haltung von Nutztieren.
Keine selbsternannte Stallpolizei
Besonders die Tierschutz-Aktivisten von PETA sind Klöckner ein Dorn im Auge. „Wir brauchen keine selbsternannte Stallpolizei, die die Einhaltung des Tierschutzes kontrolliert“, sagte die Ministerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Es sei Aufgabe des Staates, Landwirte zu belangen, die ihre Tiere schlecht halten. Damit stellt sich die CDU-Ministerin hinter die Landwirte, die das Vorgehen der Tierschützer heftig kritisieren.
Klöckner fordert höhere Strafen für Stalleinbrüche
Klöckner will noch in dieser Legislaturperiode Stalleinbrüche stärker bestrafen. Bislang gehen die Tierschutz-Aktivisten bei ihren heimlichen Filmaufnahmen oft straffrei aus. „Die Sache ist ganz klar: Einbruch ist Einbruch“, so die Ministerin. Ihrer Meinung nach hielten die Tierschützer die Aufnahmen zu lange zurück. „Wenn es ihnen um die Tiere ginge, dann würden sie das doch sofort veröffentlichen und die Behörden einschalten“, meint Klöckner. Sie appelliert an die dafür zuständigen Bundesländer, ausreichend Kapazitäten für Tierschutzkontrollen zur Verfügung zu stellen.
>> Der Kommentar <<
Während Datendiebe bei der Beschaffung „personenbezogener Daten“ von Steuersündern willkommen sind und fürstlich entlohnt werden, werden Tierschützer die Mißstände dokumentieren von Ministerin Julia Klöckner mit kriminellen Einbrechern gleichgesetzt.
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. In beiden Fällen handelt es sich um den gleichen Tatbestand – grenzwertige Beschaffung von Beweismaterial.
Die Argumentation bei der Beschaffung von Steuerdaten aus obskuren Quellen war, man hätte sonst keine andere Möglichkeit, um an die Daten der Steuerflüchtlinge zu gelangen. Auch in den bisher dokumentierten Fällen von nicht artgerechter Nutztierhaltung gab es wohl keine andere Möglichkeit, um an Beweise zu gelangen. Während die Steuerdaten aus der Hand von Datendieben willkommen sind, sollen es die Informationen von Tierschützern nicht sein?
Solange es keine wirkungsvolle und regelmäßige Kontrolle durch die zuständigen Behörden gibt, müssen verantwortungslose Tierhalter wohl weiter mit dem ungebetenen Besuch von Tierschützern rechnen und die Presse darf diese Aufnahmen veröffentlichen, wie ein Grundsatzurteil des BGH vor Kurzem klarstellte (Urteil vom 12. April 2018 – VI ZR 396/16).
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Fernsehsender illegale Aufnahmen von Massentierhaltungen zeigen dürfen. Das Aufdecken von Missständen würde den Hausfriedensbruch überwiegen.
R.B. mit Material der dts-Nachrichtenagentur