Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen unter Auflagen gekippt. Das Verbot sei unzulässig sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Freitag (28.8.) in Berlin.
Die Versammlung könne stattfinden, sofern der Mindestabstand, vor allem im Bereich der Bühne, auch durch das Aufstellen von Gittern gewährleistet werde. Zudem müsse während der Veranstaltung durch Organisatoren und Sicherheitskräfte beständig darauf hingewiesen werden, die Mindestabstände einzuhalten, erklärte der Gerichtssprecher gegenüber der dts-Nachrichtenagentur.
Protest kann stattfinden
Die Berliner Versammlungsbehörde hatte die Corona-Demonstration für das kommende Wochenende untersagt. Skeptiker wollen dann gegen die Corona-Einschränkungen protestieren. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, „dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutz-Verordnung kommen wird.“
Linnemann: Dämliche Entscheidung
Anders als der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Polizeigewerkschaft, welche die Entscheidung der Behörde befürworteten, kritisierte Carsten Linnemann (CDU) das Verbot. Bei n-tv sagte der führende Unions-Politiker: „Ich halte die Entscheidung für selten dämlich. Ja, auch für gefährlich. Sie kann zu einer zunehmenden Radikalisierung in der Gesellschaft führen“.
Dialog statt Verbot
Für den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden braucht es in einem Rechtsstaat gute Gründe, um Versammlungsfreiheit, Demonstrationsrecht und freie Meinungsäußerung einzuschränken. Linnemann betonte in dem Gespräch seine entgegengesetzte Meinung und sagte: „Natürlich sind da Rechtsradikale, Linksradikale, in einem Rechtsstaat geht so etwas nicht. Da müssen wir uns mit voller Wucht von distanzieren.“ Trotzdem will Linnemann mit Teilen der „Unvernünftigen“ den Dialog suchen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Linnemann sieht die Gefahr, dass immer mehr Menschen den Eindruck hätten, ihnen werde der Mund verboten. Seinen rechtsstaatlichen Bedenken hat das Berliner Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung, die Demonstration der Corona-Gegner zu genehmigen, jetzt zugestimmt und ein wichtiges Zeichen für die freie Meinungsäußerung gesetzt.
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Quelle: dts, rb