„Viele der Klima-Demonstranten sind noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten“, sagte der Vorsitzende des DRB-Landesverbandes Berlin , Stefan Schifferdecker, am Dienstag im RBB-Inforadio. Damit tritt der Deutsche Richterbund (DRB) Vorwürfen entgegen, die Berliner Justiz würde nicht hart genug gegen Klima-Demonstranten vorgeht.
Auch wenn Nötigung oder Hausfriedensbruch Straftaten darstellten, seien dafür bei Ersttätern keine Gefängnisstrafen vorgesehen, sagte Schifferdecker. Entsprechende Forderungen entsprächen nicht dem Rechtssystem. Derzeit gebe es in Berlin die Regelung, dass eine „Gewahrsamnahme“, also das präventive Festsetzen, nur bis zum Ablauf des nächsten Tages möglich sei. Ob es künftig möglich sein sollte, Klima-Demonstranten länger in Gewahrsam zu nehmen, sei eine politische Entscheidung, so der erfahrene Richter.
Politik für Polizeigewahrsam
Es gehe auch darum abzuwägen, in welchem Verhältnis das Einsperren der Aktivisten und eine Beschränkung der Demonstrationsfreiheit stehen. „Man muss bedenken, dass die ein verfassungsrechtlich geschütztes Demonstrations- und Versammlungsrecht ausüben“, so Schifferdecker. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) erwägt laut Medienberichten, den Polizeigewahrsam auf mehr als die bisher erlaubten 48 Stunden zu verlängern.
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