Der Rechnungshof übt scharfe Kritik am geplanten „Bürgergeld“. Die geplanten Änderungen am Hartz-IV-System könnten sich „als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen“.
Einzelne Regelungen seien aber zu begrüßen, etwa verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten für Leistungsbezieher, schreibt die Behörde in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, aus dem das Handelsblatt zitiert. Weiter kritisieren die Prüfer, dass die angesichts der Corona-Pandemie schon entschärften Regeln für die Vermögensanrechnung noch weiter gelockert werden sollen. Laut Gesetzentwurf wird das Vermögen von Leistungsbeziehern während der geplanten zweijährigen Karenzzeit nur angerechnet, wenn es 60.000 Euro übersteigt. Für jede weitere Person im Haushalt kommen je 30.000 Euro hinzu.
Zu hohe Freigrenzen
Die Freigrenzen seien „unverhältnismäßig hoch“, so der Bundesrechnungshof. „Der Bundeshaushalt sollte nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet werden, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann“, heißt es in dem Bericht.
Anzeige der Juristischen Fachbuchhandlung, Essen
BuchTIPP: Alg II – V Arbeitslosengeld II (Handbuch)
Ein Schwerpunkt > Hilfebedarf von Selbständigen
mehr erfahren >> juristische-fachbuchhandlung.de
Auch die weitgehende Abschaffung von Sanktionen innerhalb der ersten sechs Monate des Leistungsbezugs geht dem Rechnungshof zu weit. Prüfungsergebnisse zeigten, „dass sich bereits die präventive Wirkung von Sanktionen positiv auf die Zusammenarbeit der Leistungsberechtigten mit dem Jobcenter, den Vermittlungsprozess sowie die Dauer des Hilfebezugs auswirken“, schreibt die Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestages.
.
Quelle: dts, bo