Der Zoll hat vergangenes Jahr tausende von Unternehmen bei Mindestlohn-Verstößen ertappt. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2020 deshalb insgesamt 4.220 Ermittlungsverfahren gegen kleinere und größere Unternehmen eingeleitet.
Laut einem Bericht der Funke-Mediengruppe, die sich auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums (BMF) beruft, entfiel ein Großteil der Verstöße auf die Baubranche (1000), danach folgten Gastronomie und Hotellerie mit 715 Verstößen und die Gebäudereiniger mit 272 Verstößen gegen den Mindestlohn.
Wild-West-Methoden am Bau
Die meisten Verstöße gab es mit 981 Fällen in Nordrhein-Westfalen. „Und das sind nur die Fälle, die bei Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher sein“, stellt der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger, nüchtern fest. Allerdings gesteht der Gewerkschafter zu, dass sich „der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält“. Ihm machen die `schwarzen Schafe` und ihre Machenschaften Sorgen. Um Missbrauch vorzubeugen, fordert die IG Bau deshalb ein öffentliches Mindestlohn-Melderegister, in dem Verstöße von Unternehmen verzeichnet werden.
Bußgelder in Millionenhöhe
Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von knapp 27,2 Millionen Euro verhängt, davon 8,1 Millionen Euro gegen Baufirmen und 6,16 Millionen Euro gegen das Gastgewerbe. In den meisten Fällen wurde entweder der gesetzliche oder der branchenübliche Mindestlohn nicht ausgezahlt.
IG Bau fordert mehr Kontrolle
„Verstöße gegen Mindestlöhne durch unseriöse und kriminelle Unternehmen betrifft immer noch Zigtausende von Beschäftigten“, so der Bundesvorsitzende der IG Bau. Feiger fordert angesichts dieser Zahlen mehr Kontrollen und höhere Bußgelder gegen den Mindestlohnbetrug. Außerdem sollten alle „schwarzen Schafe“ bei der Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, meint Feiger.
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Wer bei Ausschreibungen falsch spiele und die Regeln nicht einhalte, dürfe keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen, so der IG-Bau-Chef. Zudem sollten Unternehmen verpflichtet werden, bei Verstößen auch die entgangenen Arbeitslöhne nachzuzahlen. Bislang müssten zwar die Bußgelder sowie die entgangenen Sozialabgaben und Steuern nachbezahlt werden, nicht aber der entgangene Lohn, berichtet Feiger: „Wenn die Beschäftigten ihr Geld haben wollen, sind sie gezwungen, das selbst einzuklagen. Damit muss Schluss sein.“
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dts, rb