Die grüne Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt fordert schärfere Strafen für Internetanbieter, die regelmäßig die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate unterlaufen. In einem Eckpunktepapier fordert sie ein „härteres Bußgeld-Regime“.
Laut dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur von 2018/2019 erhalten nur 16,4 Prozent der Internetnutzer die volle und von ihnen bezahlte, vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate. „Wir brauchen neben einem Recht auf schnelles Netz härtere Bußgelder und klare Kriterien“, sagte Göring-Eckardt der Welt. Es sei „eine Frechheit“, dass die großen Anbieter regelmäßig die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate drastisch unterlaufen.
Die Bundesnetzagentur habe definiert, wann Nutzer Anspruch auf Schadenersatz erhalten. Dies sei der Fall, wenn eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ bei der Geschwindigkeit vorliegt. Diese Kriterien würden aber bisher nur für Schadensersatzansprüche gelten – künftig sollten sie auch zum Maßstab für ein Bußgeld-Regime werden, sagte die grüne Spitzenpolitikerin der Zeitung. „Die Bundesregierung sollte hier härter durchgreifen“, fordert Göring-Eckardt.
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Verträge sind einzuhalten
„Die Bußgelder müssen für die Anbieter spürbar sein. Nur so entfalten sie Wirkung“, heißt es in dem grünen Eckpunktepapier. Die Bußgelder für die vertragswidrigen Bremsmanöver auf der Datenautobahn sollen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.
Bei der Telekom, rechnen die Grünen vor, wären dies aktuell 876 Millionen Euro, gemessen an einem Umsatz von 21,9 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Bei Vodafone würde es sich bei einem Umsatz von 10,6 Milliarden Euro in den Jahren 2018 und 2019 um 424 Millionen Euro handeln.
Netzausbau mit Bußgeldern
Die Einnahmen der Bußgelder sollten in den weiteren Netzausbau gesteckt werden. Die Bußgelder sollten dann fällig werden, wenn die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit nicht zu mindestens 95 Prozent eingehalten werde. Sie sollen gestaffelt in Abhängigkeit der Schwere des Unterlaufens der Geschwindigkeit festgesetzt werden. Außerdem wird in dem Papier vorgeschlagen, Verbrauchern einen „unbürokratischen“ Anspruch auf Schadensersatz zu ermöglichen.
Der Kunde als Kontrollinstanz
Kunden können schon jetzt auf der Internetseite „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur die tatsächliche Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate vergleichen. Dieses Ergebnis soll nach Auffassung der Grünen-Fraktionschefin künftig zur Basis für die Beantragungen eines Schadenersatzes werden. Zusätzlich sollten den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht sowie unkomplizierte Tarifwechselmöglichkeiten rechtlich zugesichert werden.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur