Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag (24.1.) die neue Obergrenze für die Parteienfinanzierung für nichtig erklärt. Damit entgehen den Parteien im Deutschen Bundestag 25 Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen.
Im Jahr 2018 hatte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD dafür gestimmt, dass die Parteien ab 2019 insgesamt rund 25 Millionen Euro mehr an staatlichen Geldern bekommen sollen als ursprünglich vorgesehen. Insgesamt sollte es damit ab 2019 dann 190 Millionen Euro aus der Staatskasse geben. Ein dagegen gestellter Normenkontrollantrag von FDP, Grünen und Linke war nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erfolgreich.
AfD-Antrag scheitert
Auch die AfD hatte dagegen geklagt, allerdings mit anderen Argumenten. Sie beanstandete, dass der Bundestag sie durch den Ablauf des Verfahrens in ihren Fraktionsrechten verletzt habe. Doch dieser Argumentation folgten die Karlsruher Richter nicht. Es fehle für ein „Organstreitverfahren“ aber „ein statthafter Antragsgegenstand beziehungsweise die Antragsbefugnis“, so das Gericht in seiner Entscheidung.
Da jedoch der gegen die Erhöhung gerichtete Normenkontrollantrag von FDP, Grünen und Linken im Vorfeld bereits erfolgreich war, hat der Mißerfolg des AfD-Antrags keine Auswirkungen. Die neue Obergrenze für die Parteienfinanzierung ist und bleibt verfassungswidrig.
Werbung
BuchTIPP > Das Recht der Verfassungsbeschwerde
Ein Schwerpunkt ist das Annahmeverfahren!
mehr erfahren >> juristische-fachbuchhandlung