„Durch die Anpassung der Abgeordnetenzahl von 598 auf 630 hat die Ampel das Risiko einer Verfassungswidrigkeit reduziert“, lobt der bekannte Staatsrechtler Ulrich Battis den Entwurf der Ampel für ein neues Wahlrecht in Deutschland.
Für Battis hat sich damit das Risiko einer Verfassungswidrigkeit der geplanten Wahlrechtsreform aufgrund der Änderungen durch die Ampel deutlich reduziert. Mit der Neuregelung sei zudem die Anzahl der Erststimmengewinner, die womöglich nicht einziehen werden, kleiner geworden. Die Gefahr, dass ein Wahlkreisgewinner also „in die Röhre guckt“, sei dementsprechend kleiner. „Das grundsätzliche Problem, dass trotzdem manche Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen werden, bleibt aber – auch wenn es nur wenige betrifft“, erklärte der Jurist dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Reform mit Schwächen
Problematisch ist nach Ansicht von Battis, dass insbesondere Wahlkreisgewinner in Bezirken mit hoher Konkurrenz nicht einziehen könnten. „Ich sehe ein politisches Problem: Die Kandidaten, die in besonders schwierig zu gewinnenden Wahlkreisen antreten, werden mit der Wahlrechtsreform bestraft“, ergänzte der Staatsrechtler. „Das ist oftmals in Großstädten wie etwa München der Fall, weil dort das Rennen besonders knapp ist.
Werbung
Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland
Textausgabe mit Europarecht — Ausgabe 2022/2023
Informieren / Bestellen >> juristische-fachbuchhandlung
Es ist eigentlich Ausdruck eines engagierten Wahlkampfes, wenn die Konkurrenz groß ist – diese Wahlkreise drohen nun aber in den Hintergrund zu rücken, weil die Gewinner dort nicht einziehen könnten. Das ist der Kollateralschaden der Wahlrechtsreform“, so der Rechtswissenschaftler. Das Bundesverfassungsgericht werde das „unter dem Aspekt demokratischer Willensbildung überprüfen“ müssen.
.
Quelle: dts, bo