Auf manche Idee wäre auch Eulenspiegel nicht gekommen. Jetzt mußten sich Deutschlands höchste Richter mit dem „König von Deutschland“ beschäftigen. Der hatte sein eigenes Reich gegründet und die „Staatsfinanzierung“ mit Darlehen sichergestellt. Das Landgericht in Halle sah darin einen Verstoß gegen das Bankrecht.
Das Landgericht verurteilte den „König“ wegen Untreue in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Für die Richter stand der Angeklagte einer sektenähnlich strukturierten Gemeinschaft vor, deren Mitglieder in einem eigenen autarken Staat, dem „Königreich Deutschland“, mit dem Angeklagten als „Staatsoberhaupt“ leben wollten.
„König von Deutschland“ war auch „Finanzminister“
Die „Staatsfinanzen“ wurden nicht über Steuern, sondern über Darlehen von Unterstützern des „Königreichs Deutschland“ sichergestellt. In den Jahren 2010 bis 2013 flossen auf diese Weise über 2,4 Millionen Euro in eine sogenannte „Kooperationskasse“, die vom „König“ selbst, als Vorstand eines Vereins, verwaltet wurde.
Die Darlehensgeber erhielten „Sparbücher“, in denen Ein- und Auszahlungen verbucht wurden. Profane Zinsen erhielten die Anhänger einer Monarchie auf deutschem Boden vereinbarungsgemäß nicht. Die Gelder sollten „gemeinnützige Projekte“ und die Gemeinschaft fördern.
Keine Vermögensbetreuungspflicht für „Untertanen“
Gegenstand der Verurteilung beim Landgericht in Halle waren Einzahlungen von 38 Darlehensgebern in den Jahren 2011 und 2012 in Höhe von insgesamt etwa 1,47 Millionen Euro in die „Kooperationskasse“.
Der BGH hat das Urteil jetzt aufgehoben. Die Verurteilung wegen Untreue könne nicht bestehen bleiben, weil sich aus der Urteilsbegründung nicht ergeben hätte, dass das der Angeklagte die erforderliche herausgehobene Vermögensbetreuungspflicht hatte.
„Staatsoberhaupt“ war nicht als Banker aktiv
Auch der Vorwurf des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften durch den „König“ von eigenen Gnaden, hatte vor dem höchsten deutschen Gericht keinen Bestand. Jetzt muss sich das Landgericht in Halle erneut mit dem „Königreich“ und seinem „Herrscher“ beschäftigen.
Nachtrag: Offene Fragen zum „Königreich Deutschland“
Fraglich ist auf jeden Fall die Zuständigkeit des deutschen Bundesgerichtshofes. Wie kann sich der König eines autonomen Staates „Königreich Deutschland“ der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates (auch noch einer Demokratie) unterwerfen?
Interessant ist der Fall auch für unseren Finanzminister. Wenn sich das „Staatsgebiet“ des „Königreichs Deutschland“ auf bundesdeutschem Boden befindet, muß das „Untermieter-Königreich Deutschland“ dann nicht „Tribute“ an die Bundesrepublik Deutschland bezahlen (zum Beispiel drei Tonnen Gold jährlich)? Das war früher so üblich!