Wer rechnet schon auf einem E-Roller mit einer Alkoholkontrolle durch die Polizei? Genau das ist einem Besucher des Oktoberfests in München passiert. Auf dem Rückweg zu seinem Hotel nutzte er ab der S-Bahnstation einen der praktischen Miet-Roller und wurde prompt kontrolliert.
Stattliche 1,35 Promille zeigte das Messgerät der Polizei an. Das war nicht nur für die kontrollierenden Polizeibeamten zu viel, sondern auch dem Amtsgericht in München. Dieses verurteilte den Mann aus dem Kreis Kleve im Januar diesen Jahres zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (inclusive E-Scooter!) und entzog ihm den Führerschein für sieben Monate.
Wegweisende Entscheidung
Das wollte der 31-jährige Verkehrssünder nicht akzeptieren und zog vor das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG). Doch vergeblich, wie jetzt die Süddeutsche Zeitung berichtet. Das höchste Gericht in Bayern bestätigte letztinstanzlich die Entscheidung des Amtsgerichts. Damit ist das bayerische Urteil die bislang erste höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema Promillegrenzen für E-Scooter und eine wegweisende Entscheidung für andere Gerichte.
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Gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektro-Kleinstfahrzeugen am Straßenverkehr werden E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit gelten für die Lenker der kleinen Flitzer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das heißt in der Konsequenz, wer mit über 1,1 Promille einen E-Roller lenkt, ist absolut fahruntauglich und begeht eine Straftat. Die Folge für den Verkehrssünder sind Geldstrafen, ein Fahrverbot oder sogar der Entzug des Führerscheins.
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Quelle: dts rb