Der Deutsche Städte- und Gemeindebund will keine Führerscheinpflicht für E-Roller und hält auch Blinker an den Elektro-Kleinstfahrzeugen für überflüssig. „Damit entstünde ein weiteres Bürokratie-Monster rund um den E-Scooter“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Redaktionsnetzwerk Deutschland,
Die Empfehlungen des soeben zu Ende gegangenen 58. Verkehrsgerichtstages in Goslar stoßen auf Widerstand bei den Kommunen. Ihr Hauptgeschäftsführer rät zur Gelassenheit: „Die Zielsetzung, falschen Umgang mit diesem Fahrzeug zu vermeiden und die Unfallzahlen zu reduzieren, ist richtig. Wir sollten uns in Deutschland allerdings endlich davon verabschieden, dass alle wünschenswerten Ziele – gerade im Verkehrsbereich – nur mit immer weiteren Ver- und Geboten erreicht werden können.“
E-Roller sind keine kleinen Autos
Der zuständige Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages hatte in seinem Abschlußbericht empfohlen, für Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Roller, eine Prüfbescheinigung einzuführen. Außerdem sollten die Fahrzeuge verbindlich mit Blinkern ausgerüstet werden. Für Landsberg wären die neuen Vorschriften schon deshalb fraglich, „weil zumeist das notwendige Personal fehlt, um diese Vorgaben flächendeckend zu kontrollieren und damit umzusetzen“.
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Für Landsberg ist auch die zusätzliche Ausrüstung der E-Scooter mit Blinkern unverhältnismäßig. „Wir sollten die E-Scooter nicht zu kleinen Autos umfunktionieren. Im Übrigen gibt es längst Fahrradschutzhelme, die mit einer Leuchtdiode die Richtung anzeigen“, meint der Kommunalvertreter.
Keinen europäischen Alleingang
Laut Landsberg werden E-Scooter in fast allen europäischen Großstädten angeboten. Eine Führerscheinpflicht gebe es in den anderen Staaten aber nicht. „Hinzu kommt, dass bei einer derartigen Betrachtungsweise eigentlich eine analoge Regelung auch für E-Bikes gelten müsste“, meint der Hauptgeschäftsführer des Städtebundes und erklärt: „Da E-Scooter insbesondere auch von Jugendlichen genutzt werden, ist es durchaus sinnvoll, den Umgang und die entsprechenden Verkehrsregeln im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung zu thematisieren.“ Nach seiner Meinung wären auch Online-Schulungen durch die Händler denkbar.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur