Nach den vom Bundesgerichtshof (BGH) gekippten Freisprüchen für vier ehemalige Volkswagen-Personalmanager muss der Konzern seine Bezahlung von Betriebsräten anpassen. Bei etwas weniger als 80 Betriebsräten sollen die Gehälter mit der Auszahlung des Februarlohns gekürzt werden.
Insgesamt vertreten 250 Betriebsräte die Arbeitnehmer in dem DAX-Konzern. Betroffen von der Gehaltskürzung ist nur ein Teil der Arbeitnehmervertreter und das in einem überschaubaren Maß, berichtet das Handelsblatt. Bei einem kleinen Teil der Betroffenen sollen die Einschnitte aber fast die Hälfte des Gehalts betragen. Sowohl die Konzernspitze, als auch der VW-Betriebsrat wollten sich nicht zu Art und Umfang der geplanten Kürzungen äußern.
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Gericht: Betriebsräte haben Anspruch auf ein aktuelles Exemplar
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In einem Statement erklärt Volkswagen, dass der Konzern die Begründung des Urteils zur Kenntnis genommen habe. „Das Unternehmen wird die darin enthaltenen Feststellungen zum Maßstab der Betriebsratsvergütung berücksichtigen.“
Am Freitag (17.2.) hatte der BGH die Details zu seiner Entscheidung von Anfang Januar veröffentlicht. Danach dürfen Betriebsräte nicht mehr nach dem Modell der sogenannten „hypothetischen Karriere“ vergütet werden. Dabei wird bei der Berechnung der Vergütung berücksichtigt, welchen Werdegang ein Arbeitnehmer ohne seine Tätigkeit für den Betriebsrat genommen hätte.
VW-Betriebsrat: „Angriff auf Mitbestimmung“
Ein Sprecher des Volkswagen-Betriebsrates bezeichnete gegenüber der Zeitung die Entscheidung als „Skandalurteil“, das einem „bundesweiten Frontalangriff auf die Mitbestimmung“ gleichkomme. „Bei einer im Kern eigentlich arbeitsrechtlichen Frage wischt der BGH als Strafgericht die jahrelange höchstrichterliche Praxis des Bundesarbeitsgerichtes beiseite. In der Folge ist damit nun arbeitsrechtlich erlaubt, was parallel strafrechtlich verboten ist.“ Der Vertreter des VW-Betriebsrates kündigte an, dass sich die betroffenen Betriebsratsmitglieder juristisch gegen das BGH-Urteil zur Wehr setzen werden.
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Quelle: dts, bo
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