Die Videoplattform Youtube muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern herausgeben, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben.
Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag (10.12.) hervor. Danach schließt der Auskunftsanspruch über „Namen und Anschrift“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes die Auskunft über E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Nutzer der Dienstleistungen nicht ein.
Keine Angabe zur IP-Adresse
Der Auskunftsanspruch umfasse auch nicht die Auskunft über die für das Hochladen rechtsverletzender Dateien verwendeten IP-Adressen oder die von den Nutzern der Dienstleistungen zuletzt für einen Zugriff auf ihr Benutzerkonto verwendeten IP-Adressen. Grundlage der Entscheidung seien entsprechende Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gewesen, so die Karlsruher Richter. Konkret ging es in dem Verfahren um die Klage eines Filmverleihers.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur