Die Bundesregierung hat eine Verschärfung des deutschen Wettbewerbsrechts beschlossen. Das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz wurde am Mittwoch (5.4.) vom Kabinett in Berlin gebilligt.
Laut Wirtschafts- und Justizministerium soll das Bundeskartellamt durch die Neuregelung mehr Befugnisse erhalten. Damit wolle man erreichen, dass „Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können“.
Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegenstehe, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gebe und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zulasten der Verbraucher zu beobachten seien, sollen die „Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden“.
Für Justizminister Marco Buschmann (FDP) werden bei der Gesetzesänderung die „rechtsstaatlichen Grundsätze beim kartellbehördlichen Einschreiten strikt gewahrt“ und damit „die rechtsstaatliche Verlässlichkeit“ sichergestellt. Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) lobt den Gesetzentwurf. Angesichts der aktuellen Krisen müsse man die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen, um Verbraucher vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen.