„Jedes neue Gesetz und jede neue Verordnung müssen von vornherein so aufgestellt werden, dass die Verwaltungsabläufe digital dargestellt werden können“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Gerd Landsberg. Er fordert einen Digitalisierungsvorbehalt für jedes neue Gesetz.
„Falls das nicht möglich ist, darf die Norm nicht in Kraft treten“, so Landsberg gegenüber der Funke-Mediengruppe aus Essen. „Alle sind in Sonntagsreden für Bürokratieabbau, gleichzeitig werden immer neue Regelungen erlassen, mit der guten Absicht, möglichst in jedem Einzelfall gerecht zu sein, aber leider mit der Folge, dass die Vollzugsgebenden, etwa in den Kommunen, zunehmend überfordert sind“, kritisiert der erfahrene Verwaltungsexperte.
Drohender Personalengpass
Der DStGB-Geschäftsführer verwies in dem Gespräch mit der Mediengruppe auch auf die Tatsachen, dass in den kommenden zehn Jahren rund 580.000 kommunale Mitarbeiter in den Ruhestand gehen werden und das hätte gravierende Folgen. Die Städte und Gemeinden könnten „ganz sicher nicht mit immer weniger Personal immer mehr Verwaltungsvorgänge erledigen“, befürchtet Landsberg.
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