Die EU-Kommission will die Rechte von Kleinanlegern stärken. Finanzfirmen sollen künftig sämtliche versteckten Kosten und Gebühren ihrer Produkte offenlegen. Zusätzlich soll bei Anlageberatungen ein Test sicherstellen, dass die Berater im Interesse ihrer Kunden handeln.
EU-Aufsichtsbehörden sollen jetzt Vergleichsmaßstäbe entwickeln, damit Anleger das Preis-Leistungs-Verhältnis von Anlageprodukten besser überprüfen können. Ziel ist eine „objektivere“ Preisgestaltung. Diese Vorschläge stehen, laut Handelsblatt, im Entwurf einer europäischen Kleinanlegerstrategie. Ein Provisionsverbot für Anlageberater ist in dem Papier aber nicht enthalten.
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Den Verzicht hatte EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness bereits Ende April diesen Jahres in einer Rede angekündigt. Die Kommission will Provisionen nun nur bei Ausführungsgeschäften verbieten – wenn also eine Finanzfirma nur eine Order eines Kunden ausführt, ohne ihn zu beraten.
Gut für Sparfüchse
Der neue Test für Anlageberater sieht vor, dass sie eine breitere Produktpalette heranziehen und das kostengünstigste Produkt empfehlen müssen. Auch müssen sie mindestens ein Produkt ohne zusätzliche Leistungen anbieten, damit der Kunde auch diese Wahlmöglichkeit hat. Eine Abweichung von dem Benchmark bedeute, dass das Produkt kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis habe.
Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln will die Kommission prüfen, ob die gewünschten Verbesserungen eingetreten sind. Sollte es weiter verbraucherschädliche Praktiken geben, werde man Alternativen vorschlagen, inklusive eines Provisionsverbots, heißt es in dem Entwurf.
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Quelle: dts, bo