Mit Blick auf die angekündigte Obergrenze von 10 Personen zu Weihnachten rechnet der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Paul Kirchhof, mit zahlreichen Klagen.
„Die Deutschen sind ein klagefreudiges Volk“, weiss Kirchhof aus Erfahrung und weist potentielle Kläger darauf hin, dass die Gerichte bei ihren Eilverfahren die „Verfassungsmäßigkeit“ einer Maßnahme nicht prüfen.
Ohne Verordnung keine Rechtskraft
Zu den von der Ministerpräsidentenrunde getroffenen Vereinbarungen sagt der ehemalige Verfassungsrichter in der Welt: „Diese Einigung der Ministerpräsidenten hat rechtlich keine bindende Wirkung. Es handelt sich um eine informelle, nicht verpflichtende Einigung.“ Es sei Aufgabe der Bundesländer, dafür präzise Verordnungen zu erlassen.
Bundesweite Regelungen unzulässig
„Von Ausnahmen wie Einreiseregelungen abgesehen sind nach meiner Einschätzung bundesweite Regelungen gar nicht zulässig, denn die allein rechtfertigende Infektionsgefahr ist lokal und regional völlig unterschiedlich. Wenn es in Mecklenburg-Vorpommern geringere Infektionszahlen gibt als in Baden-Württemberg, kann und darf man nicht dasselbe anordnen“, so der erfahrene Jurist.
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