Nach mehreren Ankündigungen hat die bayerische Landesregierung jetzt ihre Klage gegen die Erbschaftsteuer beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Es geht um höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze.
Das bayerische Kabinett hatte bereits im Mai diesen Jahres beschlossen, gegen die neue Erbschaftsteuer in Karlsruhe zu klagen. Ziel der Klage ist es unter anderem, dass die Länder über die Ausgestaltung der Steuer entscheiden können.
Füracker: Ausverkauf der Heimat
Man klage für höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze, teilte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Sonntag (18.6.) mit. Es drohe „der Ausverkauf der Heimat“. Jeder müsse das Elternhaus erben können, ohne durch die Steuer zum Verkauf gezwungen zu werden, so der CSU-Politiker.
Steuerliche Benachteiligung
Außerdem will Bayern eine Erhöhung der Freibeträge erreichen, die seit 2008 nicht erhöht wurden. Außerdem hätten sich die Werte von Grundstücken bundesweit unterschiedlich entwickelt. Die bayerische Regierung beklagt in diesem Zusammenhang eine Benachteiligung von Erben in Bayern durch höhere Steuern. Kritiker, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), unterstellen bei der Klage ein CSU-Wahlkampfmanöver, da in Bayern am 8. Oktober der Landtag neu gewählt wird.
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