Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Deutschen Bundestag am Mittwoch (5.7.) angewiesen hatte, die zweite und abschließende Lesung des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben, wird die Karlsruher Entscheidung von politischer Seite unterschiedlich kommentiert.
FDP-Vize Wolfgang Kubicki begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das sei die „verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hinein gegeben haben“, sagte Kubicki der Funke-Mediengruppe aus Essen. Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass eine ordentliche Beratung notwendig ist, um die Akzeptanz der Bevölkerung für gravierende und weitreichende politische Maßnahmen zu erhalten. Kubicki: „Wir erwarten von unseren grünen Koalitionspartnern die nötige Demut gegenüber dieser Entscheidung“.
Grüne denken nach
Die Grüne wollen die Karlsruher Entscheidung erst einmal „in Ruhe“ auswerten. „Wir haben Respekt vor der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und werden mehr Zeit für die parlamentarischen Beratungen des Gebäudeenergiegesetzes vorsehen“, erklärte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Mihalic: „Die Entscheidung aus Karlsruhe bezieht sich auf das parlamentarische Verfahren, nicht auf das Gesetz in der Sache. Wir werden das jetzt in Ruhe auswerten und beraten, wann das Gesetz abgeschlossen werden kann.“
Kommunen erleichtert
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) steht hinter der Entscheidung aus Karlsruhe. „In der Anhörung im Deutschen Bundestag haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem so wichtigen Vorhaben ausreichend Zeit notwendig ist, um die vielfältigen Details solide zu klären“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dazu der Essener Mediengruppe. Es müsse der Grundsatz gelten: „Lieber langsamer und dafür richtig als schnell und womöglich falsch.“
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Der Kommunalvertreter warnt die Bundesregierung ausdrücklich davor, ihr Vorhaben „in einer Sondersitzung durchzuziehen“. Die Kommunen, die bei der Umsetzung des Gesetzes eine wichtige Rolle spielen, halten es für sinnvoll, das Gebäudeenergiegesetz im Herbst gemeinsam mit dem Wärmegesetz zu beraten und zu verabschieden.
Landsberg: „Die Gesetze greifen tief in das Leben und das Eigentum der Menschen ein.Deshalb haben die Bürger einen Anspruch auf solide Beratungen vor Verabschiedung des Gesetzes.“
Hintergrund der Gerichtsentscheidung
Das Verfassungsgericht hatte einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben, der sich durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sah. Fünf der sieben Verfassungsrichter stimmten dem zu und stoppten das laufende Gesetzgebungsverfahren. Die Parlamentarier bräuchten ausreichend Zeit für die Beratungen, so das Gericht. Das Interesse an der „Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers“ überwiege in diesem Einzelfall gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, so das Gericht.
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Quelle: dts-Material