Der Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung stockt. Den Ermittlungsbehörden fehlen wichtige Daten. Diese sollte ein neues Transparenzregister liefern. GmbH’s mussten bis Mitte letzten Jahres 2022 ihre wirklichen Eigentümer dort eintragen.
Ziel des neuen Transparenzgesetzes ist es, für jede Firma in Deutschland die wirklichen Besitzverhältnisse offenzulegen und damit Geldwäsche zu erschweren. Vorstandsmitglied Frank Buckenhofer von der Gewerkschaft der Polizei (GdP Bezirk Bundespolizei / Zoll), kritisiert: „Ein unvollständiges Transparenzregister verzögert polizeiliche Ermittlungen, das ist mehr als ärgerlich“. Die Behörden müssten bei fehlenden oder falschen Einträgen Umwege gehen, um herauszufinden, wer der wahre Eigentümer einer auffälligen Rechtseinheit sei.
40 % der GmbH’s noch „intransparent“
Auf Nachfrage der Zeitung Welt am Sonntag mußte das Bundesfinanzministerium (BMF) eingestehen, daß von den knapp 1,5 Millionen eintragungspflichtigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sich bisher erst knapp 838.348 Firmen eingetragen hätten. Damit ist es für die deutschen Strafverfolgungsbehörden weiterhin schwierig festzustellen, hinter welchen Firmen kriminelle Clans oder russische Oligarchen (die Sanktionen unterliegen) stecken. Diese Organisationen verschleiern ihre Beteiligungen häufig mittels komplexer Unternehmensstrukturen.
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