Die Finanzministerien des Bundes und der Länder prüfen aktuell eine radikale Reform der Grunderwerbsteuer, die es den Ländern erlauben würde, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung besserzustellen – bis hin zur völligen Steuerbefreiung.
Bundesffinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht einen großen Spielraum bei den Ländern, was den Kauf privater Häuser oder Eigentumswohnung angeht. Das geht aus einem Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, über den die FAZ berichtet. Einzige Bedingung wäre, dass sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Dafür sollen die Länder einen ermäßigten Steuersatz, bis hin zu einem völligen Steuerverzicht, anbieten können.
Steuersparmodell vor dem Aus
„Bei einem ermäßigten Steuersatz von null Prozent bis zu einer bestimmten Bemessungsgrundlage kann ein Land zudem die Wirkung eines Freibetrags erreichen“, heißt es in dem BMF-Papier. Außerdem sollen die Regeln geändert werden, mit denen eine Steuerumgehung mithilfe von Immobiliengesellschaften möglich ist. Außerdem ist geplant, nicht länger danach zu gehen, wie viele Anteile an einer Gesellschaft gekauft werden und wie lange diese gehalten werden, sondern ob ein einzelner Errwerber alle Anteile kauft oder eine Interessengruppe „miteinander abgestimmt“ diese erwirbt.
Anzeige
BuchTIPP > NEU > Grunderwerbsteuer Kommentar
Auflage 2023 — mit Neuregelung der „share deals“
mehr erfahren >> juristische-fachbuchhandlung.de
Wenn andere Erwerber nur im „dienenden Interesse“ mit von der Partie seien, sollten ihre Anteile den übrigen zugerechnet werden. Umstrukturierungen von Unternehmen würden ausgeblendet, solange sich der „bestimmende Einfluss“ über das Grundstück nicht ändere. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer von derzeit rund 17 Milliarden Euro steht den Ländern zu. Diese bestimmen den Steuersatz. In Bayern beträgt er 3,5 Prozent, in den übrigen Bundesländern liegt er zwischen 5 und 6,5 Prozent.
.
Quelle: dts