Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) haben, nach der heftigen Kritik von Experten, den Entwurf für das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ überarbeitet.
Nach dem neuen Gesetzesentwurf sollen nun Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ein Jahr mehr Zeit bekommen, um einen Wärmeplan aufzustellen. Außerdem soll die Strategie für die künftige Heizungsversorgung der Stadtbevölkerung erst bis Ende 2027 erstellt werden – im vorangegangenen Entwurf war von Ende 2026 die Rede.
Nachbesserung beim Datenschutz
Auch bei der Ermittlung der Energiedaten von Einfamilienhäusern hätten Geywitz und Habeck die Vorgaben etwas entschärft, schreibt die Bildzeitung unter Berufung auf auf den überarbeiteten Gesetzentwurf. So sollen die Daten nichts mehr einzeln, sondern aus Datenschutzgründen im Verbund mit mehreren anderen Häusern ausgewiesen werden.
„Das dürfte ausreichend sein“, erklärte eine Sprecherin des Bauministeriums gegenüber der Zeitung. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat den neuen Gesetzesentwurf geprüft und „keine Einwände“ erhoben.
Offene Fragen bei Wärmenetzen
Noch offen ist wohl auch noch die Frage, ob die Wärmenetze ab 2030 zu mindestens 50 Prozent „des über das Wärmenetz bereitgestellten jährlichen Bruttoendenergieverbrauchs mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination aus beidem gespeist werden“ sollen oder nun doch weniger.
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Quelle: dts