Nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) betragen die durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel entstehenden Investitionskosten für die Kommunen mindestens acht Milliarden Euro.
Insgesamt 135.000 kommunale Gebäude müssten bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden; um die Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten pro Anlage von je 60.000 Euro, hat der Kommunalverband errechnet. Um das stemmen zu können, müssten Städte und Gemeinden sowie die kommunale Wohnungswirtschaft „umfassend und langfristig finanziell unterstützt werden“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Habeck klammert Kommunen aus
Die Kommunen seien von Förderungen, die Wirtschaftsminister Robert Habeck in Aussicht gestellt hat, bislang ausgeklammert, kritisiert der Kommunalvertreter. Von den rund 180.000 kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Krankenhäusern oder Sporthallen wird der Großteil noch mit Öl oder Gas geheizt. Laut GEG sollen auch in ihnen ab kommendem Jahr keine Heizungen mehr eingebaut werden, die nicht mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
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Auch bei Neubauten werden bislang in vier von zehn Fällen noch fossil betriebene Heizungen eingebaut, was von 2024 an verboten werden soll. Kommt das Gesetz wie von der Ampel gewollt, müssten jährlich 7.000 Heizungsanlagen auf Erneuerbare umgerüstet oder neu eingebaut werden, teilte der DStGB mit. Die jährlichen Mehrkosten bezifferte der Verband auf 400 Millionen Euro.
Enormer Investitionsbedarf
Zwar sei davon auszugehen, dass sich die Kosten über die Betriebszeiten amortisieren. „Aber der jährliche Investitionsbedarf ist enorm“, sagte Landsberg. Hinzu kämen in zahllosen Fällen noch teure energetische Sanierungen, weil fast 60 Prozent der Gebäude 45 Jahre oder älter seien.
Der Städte- und Gemeindebund wirft Wirtschaftsminister Habeck vor, einen teuren Heizungsaustausche zu erzwingen, bevor Klarheit über mögliche Alternativen wie den Anschluss an Wärmenetze herrsche. Denn der Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung liege noch nicht vor. „Hier wird der zweite Schritt vor dem ersten verlangt“, so Landsberg. Für ihn ist es „unerlässlich“, den Heizungsaustausch und die Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung miteinander abzustimmen.
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Quelle: dts, bo