Die Bundesregierung verstärkt ihren Kampf gegen Geldwäsche. Dazu beschloss das Kabinett am Mittwoch (14.10.) einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. „Mit den neuen Regeln bekommt die Geldwäschebekämpfung noch mehr Biss“, meint dazu Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).
Mit der rechtlichen Neuregelung will die Bundesregierung die Grundlagen für eine „effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche“ legen. „Es wird einfacher, Geldwäsche nachzuweisen und Kriminellen illegale Profite abzunehmen“, so Scholz gegenüber der Presse.
Der Geldwäsche-Straftatbestand wird nach dem Gesetzentwurf künftig häufiger als bisher zur Anwendung kommen. Bisher kamen Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Erpressung nur als „Vortaten der Geldwäsche“ in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig, oder durch Banden begangen wurden. Dabei gestaltete sich der Nachweis aber oft als problematisch. Das soll nun anders werden.
Für Scholz ist die Reform das „Kernelement der Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“. Ergänzend dazu soll die Geldwäsche auch auf EU-Ebene effektiver bekämpft werden. Dafür werde man die Regeln, die Aufsicht und den Informationsaustausch ausweiten und stärken, so der SPD-Spitzenpolitiker.
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