In der Großen Koalition rumort es. Ein Naturschutzverein aus Bayern hat eine Verbandsklage gegen das Gigafactory-Projekt von Tesla in Brandenburg erhoben und er darf das wohl auch!
Der Grund: Er ist vom Umweltbundesamt als klageberechtigt (für Verbandsklagen) anerkannt worden. Von diesem Recht machen die bayrischen Umweltschützer jetzt Gebrauch. Sehr zum Ärger der Regierungsparteien, die ihnen ein Klagerecht in Brandenburg gerne verweigern möchten.
Union: Klagerecht nur für „Betroffene“
Jetzt gibt es Überlegungen in der GroKo, die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände einzuschränken. „Wir müssen das Verbandsklagerecht auf Umweltverbände beschränken, die unmittelbar betroffen sind“, wettert der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Carsten Linnemann (CDU) im Handelsblatt.
Für SPD „unnötige Verzögerung“
Auch SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sieht akuten Handlungsbedarf. „Wichtige Bauprojekte und Infrastrukturmaßnahmen wurden in der Tat durch Prozesse unnötig verzögert, und das muss sich ändern“, erklärt Fechner. Er verlangt „eine genaue Prüfung“ durch das Umweltbundesamt, ob der Naturschutzverein aus Bayern überhaupt klageberechtigt ist.
FDP sieht Investitionen gefährdet
Und auch die Freien Demokraten schlagen sich auf die Seite der Reformwilligen. Sie sehen die „schnellen Investitionen“ gefährdet. FDP-Fraktionsvize Michael Theurer kritisiert: „Deutschland darf nicht durch ewige Klagewellen von technischem Fortschritt, Infrastrukturausbau und Wohlstand abgeschnitten werden.“
Endstation: Märkischer Sand
Doch die Wünsche von GroKo und Liberalen dürfen wohl im märkischen Sand verlaufen. Der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland beurteilt die juristische Lage so: „Das Verbandsklagerecht im Umweltbereich ohne unmittelbare Betroffenheit schreibt das Recht der EU zwingend vor“. Dem Handelsblatt erklärte der erfahrene Jurist: „Die EU nutzt die Verbände zur Durchsetzung ihres Rechts, weil sie nicht über Verwaltungsbehörden verfügt, die ihr Recht durchsetzen.“ Daran könne Deutschland einseitig nichts ändern.
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Quelle: dts-Material