Das ursprünglich geplante Verbot neuer Gasheizungen wird faktisch um mehrere Jahre verschoben. Der Städte- und Gemeindebund begrüßte die Entscheidung der Ampel-Koalition und erinnerte bei dieser Gelegenheit an die zu erwartenden hohen Kosten für die Umrüstung des großen kommunalen Wohnungsbestands.
Solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliege, sollen außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten, wie aus einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionsspitzen vom Dienstag (13.6.) hervorgeht.
Umrüstbare Gasheizungen ab 2024
Laut FDP-Fraktionschef Christian Dürr ist das Jahr 2028 ein möglicher neue Termin. „Zuerst wird der Staat etwas machen müssen“, so Dürr. Neue Gasheizungen müssten ab 2024 allerdings „auf Wasserstoff umrüstbar“ sein. Das gelte auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
Entwarnung bei Pelletheizungen
Auch Holz- und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können. Die entsprechende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird wohl noch diese Woche im Bundestag in erster Lesung beraten werden. Angestrebt wird von den Ampel-Partnern eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause. Ursprünglich sollte der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bereits ab 1. Januar 2024 verboten werden, die Kommunen sollten ihre langfristigen Pläne erst später festlegen müssen.
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Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung soll nun auch schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sobald ein solcher Plan vorliegt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiterhin erlaubt sein, allerdings unter bestimmten Bedingungen, je nachdem welche Planung die Kommune hat: Bei einem „klimaneutralen Gasnetz“ bleiben auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen erlaubt, in anderen Gasnetzen nur solche Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden.
Spahn begrüßt Änderungen
Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn begrüßt die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz. „Es ist gut, dass Robert Habeck gestoppt wurde“, sagte Spahn dem Heute Journal Update. „Robert Habecks Wärmepumpen-Zwang hat keine Mehrheit im Deutschen Bundestag.“ Deswegen hätte die Ampel-Fraktionen diesem Gesetz den Stecker gezogen. „Das ist erst mal eine gute Nachricht angesichts des Protests, den es im Land gibt“, so Spahn.
Gemeindebund: Richtiger Schritt
„Es ist ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe aus Essen. Das bedeute für die Kommunen, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen würden. „Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt“, so Landsberg.
Geld für kommunale Wohnungen
In dem Gespräch mit der Essener Mediengruppe forderte Landsberg vom Bund auch „eine nachhaltige Unterstützung“, damit die Kommunen bei Ihren eignen 185.000 Gebäuden auch die Wärmewende umsetzen können. Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, dazu gehöre auch eine konkrete Kostenschätzung, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbandes in dem Mediengespräch.
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Quelle: dts-Material